| Information zu DAV-Mitgliederbeiträgen
Mitgliederbeiträge ab 01.01.2008
Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 01.September eines Jahres gewähren wir eine Beitragsermäßigung von 50% für das Beitrittsjahr.
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Änderung persönlicher Angaben Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Angaben möglichst schnell mit, damit Verzögerungen oder unnötige Fehler in der Mitgliederverwaltung vermieden werden. Prüfen Sie bitte auch bei Ihrer Ferienplanung, ob Sie einen neunen AV-Ausweis brauchen. Kündigung Bei Kündigung der Mitgliedschaft beachten Sie bitte: Die Kündigung ist spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Später eingehende Kündigungen können erst im darauffolgenden Kalenderjahr berücksichtigt werden. Ausweise Die Ausweise gelten jeweils bis Ende Februar des folgenden Jahres. Die neuen Ausweise werden zentral vom DAV erstellt und in der Regel Ende Januar/ Anfang Februar zugesendet. |
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