Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen der Sektion Kaufering

(analog den Reisebedingungen für Veranstaltungen des Deutschen Alpenvereins) 
 

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Nomen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Teilnahmeberechtigung

Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich Mitgliedern der Sektion Kaufering, nachrangig auch Mitgliedern anderer Sektionen des DAV vorbehalten. Weitere Voraussetzungen sind gegebenenfalls in den jeweiligen Beschreibungen angegeben und bindend.

2. Anmeldung

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Anmeldung erfolgt über den in der jeweiligen Beschreibung angegebenen Weg, online, telefonisch oder persönlich.

3. Bezahlung

Mit der Anmeldung über das Online-Anmeldeportal wird die Teilnahmegebühr der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung eine Anzahlung ausgewiesen ist, so wird diese sofort zur Zahlung fällig, der restliche Betrag in der Regel 1-2 Wochen vor Veranstaltung. Die Zahlung erfolgt hier grundsätzlich im Lastschriftverfahren. Bei erlaubten Anmeldungen abseits des Online-Portals (z.B. Email, Telefon, persönlich) werden die Teilnehmerbeiträge bei Fahrtantritt in bar kassiert.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

Bei Rücktritt von der Veranstaltung, der schriftlich erfolgen soll, werden als Bearbeitungsgebühr (Rücktrittskosten) folgende Beträge erhoben:

  1. Kurse & Mehrtagesfahrten:
    Für jeden Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Vom 10. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr einbehalten. Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch Rücktritt frei wird, durch Teilnehmer aus der Warteliste aufgefüllt werden, werden lediglich die 10,00 € Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  2. Tagesfahrten mit Bus:
    Für jeden Rücktritt ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren), die von der Sektion an Dritte weiterzuleiten sind, können nur erstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben wird. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten (z.B. Stornogebühren) entstehen, Ausgabe 2.0 vom 23.07.2019 sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen. Mit Zustimmung des Veranstalters kann ein Teilnehmer einen Dritten statt seiner Person an der Veranstaltung teilnehmen lassen. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,- EUR. Werden Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, berechtigt dies grundsätzlich nicht, eine Erstattung zu verlangen.

5. Absage durch die Sektion

Bei geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei kurzfristigem Ausfall des Leiters / Organisators / Ausbilders (im folgenden Veranstaltungsleiter genannt) ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder das Ziel zu verändern. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmerbeiträge vollständig erstattet. Bei kurzfristigem Ausfall des Veranstaltungsleiters kann die Sektion einen qualifizierten Ersatz einsetzen.

Der Wechsel des Veranstaltungsleiters berechtigt nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zum Ersatz der Teilnahmegebühren.

6. Abbruch der Veranstaltung

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beiträge. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

7. Vorzeitige Abreise, Ausschluss

Bei vorzeitiger Abreise oder Nichterscheinen eines Teilnehmers oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.

8. Änderungen

Änderungen und Abweichungen von der im Programmheft / Internet angegebenen Beschreibung, die nach Anmeldung notwendig werden und von der Sektion Kaufering nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Preiserhöhungen nach Anmeldung zu einer Veranstaltung sind bis zum 21.Tag vor Beginn/Fahrtantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife u. ä.) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Gesamtpreises sind allen angemeldeten Teilnehmern unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen über 5 % kann der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen ab Benachrichtigung kostenlos zurücktreten.

9. Persönliche Leistungsfähigkeit / Ausrüstung

Die Teilnehmer müssen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern oder gefährden. Vor und während Kursen, Führungs- oder Gemeinschaftstouren ist der Veranstaltungsleiter berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen. Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer ausschließen, die den zu erwartenden Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen erscheinen bzw. die geforderte Ausrüstung nicht vorweisen können. Wer die Anweisungen des Veranstaltungsleiters während der Veranstaltung nicht befolgt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Es obliegt den Teilnehmern, den Veranstaltungsleiter frühzeitig auf gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen und Probleme hinzuweisen.

Bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst für die Mitnahme und Gültigkeit der nötigen Reisedokumente verantwortlich.

10. Haftung und Versicherung

Bergtouren, Klettern und Skifahrten sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Sektion auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den/die Veranstaltungsleiter, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion Kaufering, soweit der Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist. Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass Nichtmitglieder als Teilnehmer an Sektionsveranstaltungen keinen Versicherungsschutz über den Alpinen-Sicherheits-Service (ASS) des DAV haben. Im Falle einer Bergrettung muss das Nichtmitglied alle Bergungskosten selbst tragen, sofern nicht eine private Versicherung oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Nichtmitglieder als Teilnehmer an Schnupperkursen oder sonstigen Veranstaltungen, die der Mitgliederwerbung dienen, erklären mit der Anmeldung, dass die Teilnahme an der Veranstaltung der Sektion auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung erfolgt.

11. Datenschutz & Bildrechte

Mit der Anmeldung gestatten die Teilnehmer die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die zur Organisation der Veranstaltung bzw. zur Information der Angehörigen bei Unfällen erforderlich sind. Die Verantwortlichen halten sich dabei an die Vorgaben der Art 5 und 6 EU-DSGVO. Im Rahmen der personalisierten Dienste werden Ihre Registrierungsdaten nach Ihrer Einwilligung zum Zwecke der bedarfsgerechten Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verarbeitet. Im Übrigen findet keine Weitergabe an sonstige Dritte statt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, damit werden jedoch in der Regel die Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht mehr erfüllt. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer grundsätzlich mit einer Veröffentlichung von Fotos aus der Veranstaltung einverstanden (Internet, Zeitungsberichte, Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen der Sektion). Wer dies nicht wünscht, hat dies vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltungsleiter anzumelden und sich insbesondere bei Gruppenfotos fernzuhalten. Deutscher Alpenverein Sektion Kaufering