Mitgliedsbeiträge der Sektion Kaufering

(gültig ab 01.01.2021)

09.03.2022

Beiträge nach Kategorie    

  • A-Mitglieder:
    65,00 €
  • B-Mitglieder (Partner mit gemeinsamem Konto, A-Mitglied ab 71 Jahre auf Antrag, Schwerbehinderte ab mindestens 50%):
    32,50 €
  • C-Gastmitglieder:
    20,00 €
  • D-Junioren (19. - 25. Lebensjahr):
    32,50 €
  • K/J-Kinder/Jugendliche als Einzelmitglieder (bis zum 18. Lebensjahr):
    27,00 €
    (es ist kein unterjähriger Kategoriewechsel möglich, ab 18 Jahre automatische Umstufung in D-Mitgliedschaft)     
  • Familienbeitrag (beide Elternteile und deren Kinder gehören derselben Sektion an, Eltern als A- oder B-Mitglied, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind frei):
    97,50 €
  • Familienbeitrag für Alleinerziehende (alleinerziehendes Elternteil als A-Mitglied, Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr sind frei):
    65,00 €
  • Aufnahmegebühr     
    • Erwachsene und Junioren:
      10 €
    • Kinder, Jugend:
      frei

Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 01.September eines Jahres gewähren wir eine Beitragsermäßigung von 50% für das Beitrittsjahr.

Datenschutz: Die von den Sektionen erhobenen Mitgliederdaten über persönliche und sachliche Verhältnisse (sogenannte personenbezogene Daten wie Adressdaten, Geburtsdatum und Bankverbindungen) werden auf Datenverarbeitungs-Systemen der Sektion wie auch der Bundesgeschäftsstelle des DAV gespeichert. Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich für die Zwecke der Mitglieder-Verwaltung der Sektion beziehungsweise für sektionsübergreifende Verwaltungszwecke der Bundesgeschäftsstelle, wie beispielsweise das Erstellen der Mitgliederausweise, den Versand der Mitgliederzeitschrift DAV-Panorama oder das Überprüfen des Versicherungsschutzes. (S. a. die Datenschutzerklärung)

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Angaben möglichst schnell mit, damit Verzögerungen oder unnötige Fehler in der Mitgliederverwaltung vermieden werden.
Prüfen Sie bitte auch bei Ihrer Ferienplanung, ob Sie einen neuen AV-Ausweis brauchen.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft beachten Sie bitte: Die Kündigung ist spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Später eingehende Kündigungen können erst im darauffolgenden Kalenderjahr berücksichtigt werden.

Die Ausweise gelten jeweils bis Ende Februar des folgenden Jahres.
Die neuen Ausweise werden zentral vom DAV erstellt und in der Regel Ende Januar/ Anfang Februar zugesendet.